Informationen für Ärztinnen und Ärzte

Alle Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Titels sind verpflichtet zur Fortbildung, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Die Fortbildungspflicht umfasst unabhängig vom Beschäftigungsgrad 80 Stunden pro Jahr:

  • 50 Stunden nachweisbare und strukturierte Fortbildung, davon mind. 25 Stunden fachspezifische Kernfortbildung und bis zu 25 Stunden erweiterte Fortbildung.
  • 30 Stunden Selbststudium aus frei wählbaren Gebieten, sofern die Themen mit der beruflichen Tätigkeit des Facharztes für Prävention und Gesundheitswesen in Zusammenhang stehen (nicht nachweispflichtig).

Als Fachärztin/Facharzt können Sie das Fortbildungsdiplom jeweils am Ende einer dreijährigen Fortbildungsperiode beantragen. Dazu erfassen Sie Ihre besuchten Fortbildungen auf der elektronischen ► Fortbildungsplattform des SIWF. Die SPHD prüft die übermittelten Anträge stichprobenweise und verlangt dafür die schriftlichen Belege. Das Diplom können Sie anschliessend ausdrucken.

Alle Ihre Fortbildungsdiplome erscheinen automatisch auf ► www.doctorfmh.ch, was den individuellen Nachweis gegenüber Dritten überflüssig macht.

Die Rezertifizierung ist für SPHD-Mitglieder kostenlos; für Nichtmitglieder beträgt sie CHF 400.-.

Alle relevanten Informationen finden Sie hier:

► SPHD Fortbildungsprogramm

► SIWF Fortbildungsordnung

► SIWF Fortbildungsplattform 

► SIWF Informationen zur Fortbildung

► SPHD-anerkannte Fortbildungen

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